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   OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04   

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https://dejure.org/2004,4942
OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04 (https://dejure.org/2004,4942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04 (https://dejure.org/2004,4942)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 15 AR 1/04 (https://dejure.org/2004,4942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einem Bauprozess; Objektive Willkürlichkeit einer Verweisung ; Ort des betreffenden Gebäudes als gemeinsamer Erfüllungsort bei Errichtung eines Bauwerks und bei Handwerkerleistungen an einem Bauwerk

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
    Zur Frage der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einem Bauprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Heidelberg - 24 C 399/00
  • AG Mannheim - 11 C 514/03
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2005, 139
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04
    Maßgeblich für die Frage, ob eine Verweisung objektiv willkürlich erscheint, ist allein eine objektive Betrachtungsweise (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. den Beschluss des Senats vom 28.11.2003 - 15 AR 44/03 - vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03 - S. 6).
  • LG Karlsruhe, 15.06.1990 - O 51/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 15 AR 1/04
    Teilweise wird in Rechtsprechung und Literatur auch die Meinung vertreten, es gebe bei Bauverträgen keinen gemeinsamen Erfüllungsort; gemäß § 269 Abs. 1 BGB sei für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers der Wohnsitz bzw. der Sitz des Auftraggebers bei Vertragsschluss (vgl. die Nachweise bei Werner/Pastor a.a.O.; LG Karlsruhe MDR 1990, 1010) maßgeblich.
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Der Senat hatte die Sache nicht nach § 36 Abs. 3 ZPO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen, obwohl das OLG Karlsruhe - leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats - meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht seine etwaige Zuständigkeit nach § 29 ZPO in Betracht gezogen habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung bei objektiver Betrachtung vertretbar erscheine (OLGR 2005, 139 [140]).
  • KG, 11.12.2008 - 2 AR 55/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Streitigkeit im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten

    Der Senat hatte die Sache nicht dem BGH gemäß § 36 Abs. 3 ZPO vorzulegen, obwohl die Entscheidung des OLG Karlsruhe in ZMR 2000, 56 von der o.g. Ansicht des Senats in einem Detailpunkt (vgl. Ziff. 2.b.bb.[2.]) abweicht und das OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats (vgl. Ziff. 2.a.) meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsnorm in den Entscheidungsgründen erörtert habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine.

    Denn nach dem oben Dargelegten (Ziff. 2) wäre auch bei Zugrundelegung der in ZMR 2000, 56 vertretenen Auffassung des OLG Karlsruhe keine Unvertretbarkeit und damit keine Willkürlichkeit der landgerichtlichen Entscheidung gemäß der Auffassung des OLG Karlsruhe in OLGR 2005, 139 anzunehmen.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 15 AR 43/04

    Zivilprozessrecht: Bindungwirkung eines Verweisungsbeschlusses, der entgegen der

    Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).

    Der dieser Auffassung entsprechende Beschluss des Amtsgerichts H. vom 01.04.2004 ist mithin nicht willkürlich (vgl. zur Bindung der Verweisung in entsprechenden Fälle auch die Entscheidungen des Senats vom 17.09.2002 - 15 AR 39/02 - und vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04 -).

  • OLG Hamburg, 18.01.2008 - 13 AR 37/07

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Anwendung des § 38 Abs.

    Ist hingegen die dem Verweisungsbeschluss zugrunde liegende Rechtsauffassung vertretbar, so kommt die Einstufung als willkürlich nicht in Betracht (Hans. OLG Hamburg, MDR 2002, 1210; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 16.2.2004, Az. 15 AR 1/04).
  • LG Düsseldorf, 06.09.2012 - 18a O 52/12

    Verfahrensrecht - Werklohnklage: Welches Gericht ist örtlich zuständig?

    Eine Bindungswirkung kann mithin erst gegenüber dem Landgericht Bad Kreuznach durch den Beschluss vom heutigen Tage eintreten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.2.2004, Az.: 15 AR 1/04).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2011 - 9 AR 13/11

    Verweisung: Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts bei

    Entscheidend für die Bindungswirkung ist nicht die Begründung des Verweisungsbeschlusses, sondern allein der Umstand, dass die Verweisung objektiv vertretbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 139).
  • OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09

    Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des

    Dass diese Sichtweise mit der dem Amtsgericht zuvor durch den Klägerschriftsatz vom 19.03.2009 nahe gebrachten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1986, 935) und der seither einhelligen obergerichtlichen und ganz überwiegenden sonstigen Ansicht, wonach für Werklohnklagen ein besonderer Gerichtsstand am Ort des Bauvorhabens besteht (OLG Karlsruhe OLGR 2005, 139; OLG Dresden BauR 2004, 1670; BayObLG MDR 2002, 942; OLG Stuttgart IBR 2001, 99; KG BauR 1999, 940; OLG Frankfurt MDR 1993, 683; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401), nicht übereinstimmt, lässt die abweichende Meinung weder als unvertretbar noch gar als objektiv willkürlich erscheinen.
  • KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Der Senat hatte die Sache nicht nach § 36 Abs. 3 ZPO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen, obwohl das OLG Karlsruhe - leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats - meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgeblich Zuständigkeitsnorm in Betracht gezogen habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine (OLGR 2005, 139 [140]).
  • KG, 10.07.2008 - 2 AR 35/08

    Verweisung eines Rechtsstreits: Erfüllungsort bei der Geltendmachung

    Der Senat hatte die Sache nicht nach § 36 Abs. 3 ZPO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen, obwohl das OLG Karlsruhe - leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats - meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgeblich Zuständigkeitsnorm in Betracht gezogen habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine (OLGR 2005, 139 [140]).
  • KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Landgericht und Familiengericht: Klage zwischen

    Der Senat hatte die Sache nicht nach § 36 Abs. 3 ZPO dem BGH zur Entscheidung vorzulegen, obwohl das OLG Karlsruhe - leicht abweichend von der o.g. Ansicht des Senats - meint, es sei unerheblich, ob das verweisende Gericht die maßgeblich Zuständigkeitsnorm in Betracht gezogen habe, weil für die Frage der Bindungswirkung allein entscheidend sei, ob die Verweisung im Ergebnis vertretbar erscheine (OLGR 2005, 139 [140]).
  • KG, 13.12.2007 - 2 AR 60/07

    Sachliche Zuständigkeit für Ansprüche des freiwillig aus der Ehewohnung

  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in

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